Wir freuen uns auf unsere Schulanfänger 2023/24.
Wir begleiten Sie und Ihre Kinder auf dem Weg in die Schule und arbeiten mit den Kindertageseinrichtungen in unserem Schulumfeld zusammen. Wegen der Corona-Pandemie kommt es allerdings immer wieder zu Änderungen in gewohnten oder geplanten Abläufen. Auf dieser Seite informieren wir Sie aktuell.
Termine:
Wer wird eingeschult?
Alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 20__ und dem 30. September 20__ geboren sind, in unserem Schulsprengel wohnen und noch nicht die Schule besuchen, müssen im März 2021 zur Schuleinschreibung kommen.
Was ist der Einschulungskorridor?
Kinder, die zwischen dem 01.07.20__ und dem 30.09.20__ geboren sind, befinden sich im Einschulungskorridor und nehmen im März 20__ an der Schuleinschreibung teil.
Danach entscheiden Sie als Eltern, ob Ihr Kind eingeschult wird oder nicht. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie dies für Ihr Kind nicht wünschen. Wir führen dann ein beratendes Gespräch mit dem Kind und einem Elternteil. Ihre Entscheidung müssen Sie uns schriftlich bis 00.00.20__ mitteilen.
Wer kann noch eingeschult werden?
Kinder, die zwischen dem 01.10.20__ und dem 30.12.20__ geboren sind, können eventuell vorzeitig eingeschult werden. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie dies wünschen.
Rückstellung
Ein Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme an die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind erst ein
Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Über die Rückstellung entscheidet die Schulleitung, wenn das Kind vor dem Einschulungskorridor geboren
ist.
Gastschulantrag
Ein Gastschulantrag kann an der Sprengelschule oder an der Gastschule beantragt werden. Den Antrag müssen beide SchulleiterInnen und das Schulverwaltungsamt bewilligen.
Ausgefüllte Formulare, die Sie von uns erhalten haben.
Offener Ganztag
Die Anmeldung zum Offenen Ganztag erfolgt am Tag der Schuleinschreibung. Weitere Informationen finden Sie hier.